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   BayObLG, 11.12.2023 - 101 VA 209/23   

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https://dejure.org/2023,36559
BayObLG, 11.12.2023 - 101 VA 209/23 (https://dejure.org/2023,36559)
BayObLG, Entscheidung vom 11.12.2023 - 101 VA 209/23 (https://dejure.org/2023,36559)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - 101 VA 209/23 (https://dejure.org/2023,36559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 108, § 711; BayHintG Art. 18 Abs. 2 Nr. 1
    Nachweis der Empfangsberechtigung im Hinterlegungsverfahren

  • rewis.io

    Nachweis der Empfangsberechtigung, Abwendung der Zwangsvollstreckung, Höhe der Sicherheitsleistung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Außergerichtliche Kosten, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtskräftige ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auszahlungsanspruch bei Hinterlegung eines Geldbetrags zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil; Nachweis der Empfangsberechtigung eines Titelgläubigers durch Rechtskraft des Urteils

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 25.06.2020 - 1 VA 43/20

    Zum Nachweis der Erbenstellung im Hinterlegungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2023 - 101 VA 209/23
    Ist mit der Entscheidung über die Beschwerde, Art. 8 Abs. 1 und 2 BayHintG, die Herausgabe des hinterlegten Gegenstandes abgelehnt worden, kann mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung ein Verpflichtungsantrag nach § 23 Abs. 2 EGGVG gestellt werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020, 1 VA 43/20, FamRZ 2020, 1962 [juris Rn. 22]).

    Die materielle Berechtigung am hinterlegten Betrag wird im formellen Verwaltungsverfahren nicht geprüft (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19. August 2021, 102 VA 56/21, juris Rn. 51; FamRZ 2020, 1962 [juris Rn. 36]).

    Für den überwiegend erfolgreichen Antrag nach den §§ 23 ff. EGGVG sind Gerichtskosten nicht angefallen (vgl. BayObLG FamRZ 2020, 1962 [juris Rn. 47]), sodass es keiner Geschäftswertfestsetzung bedarf.

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2019 - 3 VA 9/18

    Anforderungen an den Nachweis der Empfangsberechtigung eines hinterlegten

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2023 - 101 VA 209/23
    Wird die Hinterlegung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil gemäß §§ 711, 108 ZPO bewirkt, ist die Empfangsberechtigung des Titelgläubigers nachgewiesen, wenn dieses Urteil rechtskräftig geworden ist (BGH, a. a. O.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. April 2019, 3 VA 9/18).

    Im Übrigen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auch für Nordrhein-Westfalen die Auffassung vertreten, dass in der "Situation, dass eine Hinterlegung als Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem im Einzelnen bezeichneten Urteil erfolgt, §§ 711, 108 ZPO, [...] der Nachweis der Empfangsberechtigung des aus diesem Urteil vollstreckungsberechtigten Gläubigers nach § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HintG NRW [a. F.] auch dann als geführt anzusehen [sei], wenn der Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils nachgewiesen" sei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. April 2019, I-3 VA 9/18, juris Rn. 29).

  • BGH, 14.02.2018 - IV AR (VZ) 2/17

    Erbringen des Nachweises der Empfangsberechtigung im Fall der Hinterlegung zur

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2023 - 101 VA 209/23
    Die Frage, ob ein am Hinterlegungsverfahren Beteiligter seine Empfangsberechtigung nachgewiesen hat, beurteilt sich nach dem Rechtsverhältnis, das der Hinterlegung zugrunde liegt (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018, 1V AR [VZ] 2/17, WM 2018, 523 Rn. 16 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 20 VA 12/09

    Internationaler Rechtshilfeverkehr: Einordnung einer in Deutschland

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2023 - 101 VA 209/23
    a) Dass der Antragsgegner den Antrag für begründet erachtet, enthebt den Senat nicht von einer eigenen Beurteilung des Sachbegehrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Dezember 2009, 20 VA 12/09, juris Rn. 13), zumal durch die Entscheidung auch die Rechte der weiteren Beteiligten betroffen sind.
  • BayObLG, 24.02.2021 - 101 VA 151/20

    Bayerisches Oberstes Landesgericht als Tatsacheninstanz im Verfahren über die

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2023 - 101 VA 209/23
    Gegenstand des Rechtsbehelfs ist die Ausgangsentscheidung der Hinterlegungsstelle in der Gestalt, die sie durch die Beschwerdeentscheidung gefunden hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24. Februar 2021, 101 VA 151/20, juris Rn. 31; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 23 EGGVG Rn. 49).
  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 56/21

    Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2023 - 101 VA 209/23
    Die materielle Berechtigung am hinterlegten Betrag wird im formellen Verwaltungsverfahren nicht geprüft (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19. August 2021, 102 VA 56/21, juris Rn. 51; FamRZ 2020, 1962 [juris Rn. 36]).
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